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   BSG, 28.04.1964 - 3 RK 9/60   

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https://dejure.org/1964,1764
BSG, 28.04.1964 - 3 RK 9/60 (https://dejure.org/1964,1764)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1964 - 3 RK 9/60 (https://dejure.org/1964,1764)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1964 - 3 RK 9/60 (https://dejure.org/1964,1764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Beitragsbescheids einer Krankenkasse und nur noch hilfsweise Feststellung der Versicherungsfreiheit; Berücksichtigung der gezahlten Mehrarbeitsvergütungen bei der Ermittlung des Jahresarbeitsverdienstes hinsichtlich der Versicherungspflicht in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 21, 52
  • NJW 1964, 1492
  • MDR 1964, 792
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57

    Amtspflichten gegenüber Antragsteller

    Auszug aus BSG, 28.04.1964 - 3 RK 9/60
    Nach den hierbei an das Verschulden des Amtsträgers zu stellendem strengen Anforderungen stellt die unrichtige Gesetzesauslegung durch diesen jedoch nur dann eine schuldhafte Amtspflichtsverletzung dar, wenn sie gegen den klären, bestimmten und völlig eindeutigen Wortlaut des Gesetzes verstößt oder wenn die Auslegung sich in Gegensatz zu einer gefestigten, höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt" (BGH in BGHZ 30, 19, 22) [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57].
  • BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59

    Pflicht zur Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und

    Auszug aus BSG, 28.04.1964 - 3 RK 9/60
    Streitig ist - nach der Einschränkung des Revisionsantrags durch die BfA, die im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) steht (BSG 17, 1, 3 . und 17, 173, 174 f) - nur noch die Nachforderung der Beiträge zur AV für die Zeit vom 1. Oktober 195/1 bis zum 31. August 1952.
  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 28.04.1964 - 3 RK 9/60
    Doch wäre ein solches Vorgehen in Fragen der Versicherungspflicht oder Beitragspflicht angesichts der weittragenden Wirkungen solcher Entscheidungen sehr ungewöhnlich und im Hinblick darauf, daß der beteiligte Arbeitnehmer und die beteiligten Versicherungsträger der anderen Versicherungszweige von der Entscheidung mitbetroffen werden (BSG 15, 118, 123; vgl. auch BSG 17, 261, 263), auch nicht sachgemäße Deshalb werden fernmündliche Äußerungen einer Krankenkasse zur Rechtslage, die auf Anfrage ergehen, im allgemeinen nicht als Verwaltungsakte angesehen werden können.
  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58

    Anspruch auf Rückzahlung erstatter Beiträge zur Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 28.04.1964 - 3 RK 9/60
    Der Senat hat bereits in ähnlichem Zusammenhang (BSG 17, 173, 174 f) darauf hingewiesen, daß die nachträgliche Geltendmachung von Beitragsforderungen durch die Einzugsstelle nach dem auch für das öffentliche Recht gültigen Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen sein kann.
  • BSG, 21.11.1961 - 3 RK 13/57
    Auszug aus BSG, 28.04.1964 - 3 RK 9/60
    Da schon diese Abwägung der beteiligten privaten Interesse des Arbeitgebers und des Versicherten die Entscheidung zugunsten des Versicherten rechtfertigt, braucht nicht darauf eingegangen zu werden, ob auch das öffentliche Interesse an der Herstellung eines dem Gesetz entsprechenden Zustande insoweit stärker ist (vgl., zu den Schwierigkeiten der Abwägung des öffentlichen mit dem privaten Interesse BSG 15, 252, 257).
  • BSG, 26.10.1962 - 3 RK 47/58

    Berechnung des für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 28.04.1964 - 3 RK 9/60
    Nach Abs. 2 des Erlasses des RAM vom 29. Oktober 1944 (AN 302), der geltendes Recht ist (BSG 18, 65), sind Vergütungen, die für eine über die regelmäßige Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hinaus geleistete Mehrarbeit gewährt werden, für die Jahresarbeitsverdienstgrenzen nicht anzurechnen.
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung

    Das gilt besonders für die Rentenversicherung, soweit dort erstmit der Entrichtung von Beiträgen bestimmte individuelle Anwartschaften auf spätere Leistungen begründet werden (vgl. BSGE 17, 173, 176; 21, 52, 55ff.).

    Die Vorschrift in § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach ein Schuldner die Leistung nur so zu erbringen braucht, wie Treu und Glauben es erfordern, enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch im öffentlichen Recht und damit auch im Beitragsrecht der Sozialversicherung gilt (vgl. BSGE 17 173, 175f.; 21, 52, 55; 47, 194, 196).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn er bei der früheren, zu niedrigen Beitragsentrichtung nicht einer unrichtigen Auskunft einer einzelnen Einzugsstelle (vgl. BSGE 21, 52), sondern dem Urteil eines obersten Gerichts vertraut hatte.

  • BSG, 13.12.1984 - 11 RK 3/84

    Bestehen einer Versicherung - Unkenntnis des Versicherten - Ausschlußder

    " ( und Glauben verstoßen, wenn die Krankenkasse Beiträge für einen Zeitraum nachfordert, in dem der Versicherte mangels Kenntnis von seiner Versicherung keine Leistungsansprüche erheben konnte. Der erkennende Senat läßt offen, ob hierbei an frühere Entscheidungen des RVA (AN 17, 396; 37, 73) und des BSG (BSGE 17, 173, 176; 21, 52, 55; 39, 235, 237) angeknüpft werden konnte, die nach Meinung des erkennenden Senats einen solchen Grundsatz nicht bestätigen.
  • BSG, 25.10.1978 - 1 RA 1/78

    Höchstdauer der Berufsförderung

    Bei der Auskunft handelt es sich um eine Verwaltungsäußerung ohne unmittelbare Rechtswirkung, in der die Verwaltung den Antragsteller über Sach- und Rechtsfragen aufklärt (vgl. BSGE 18, 270, 273; 21, 52, 54; 25, 219, 220).
  • SG Duisburg, 18.01.2012 - S 21 R 1564/11

    Rentenversicherung

    Die Vorschrift in § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach ein Schuldner die Leistung nur so zu erbringen braucht, wie Treu und Glauben es erfordern, enthalte einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch im öffentlichen Recht und damit auch im Beitragsrecht der Sozialversicherung gelte (vgl. BSGE 17, 173, 175 f.; 21, 52, 55; 47, 194, 196).
  • SG Köln, 29.03.2012 - S 12 R 369/12

    Rentenversicherung

    Die Vorschrift in § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach ein Schuldner die Leistung nur so zu erbringen braucht, wie Treu und Glauben es erfordern, enthalte einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch im öffentlichen Recht und damit auch im Beitragsrecht der Sozialversicherung gelte (vgl. BSGE 17, 173, 175 f.; 21, 52, 55; 47, 194, 196; s. SG Duisburg aaO).
  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 46/82

    Befreiung von der Mitgliedschaft - Ersatzkasse - Vorlegen einer

    Wie der erkennende Senat in Anknüpfung an frühere Entscheidungen des BVA (AN 17, 396; 37, 73) und des BSG (BSGE 17, 173, 176; 21, 52, 55; 39, 235, 237) entschieden hat, kann es gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn die Krankenkasse Beiträge für einen Zeitraum nachfordert, in dem der Versicherte mangels Kenntnis von seiner Versicherung keine Leistungsansprüche erheben konnte (BSGE 51, 89, 97).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - L 16 R 221/11

    Nachversicherung; Säumniszuschlag; Verjährung; Vertrauenstatbestand

    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Sozialversicherungsrecht (vgl. BSGE 7, 199, 200; 34, 211, 213; 41, 275, 278; 59, 87, 94 = SozR 2200 § 245 Nr. 4 S 22 f; BSGE 80, 41, 43 = SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6 S 17 f)und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung für zurückliegende Zeiten anerkannt (vgl. BSGE 17, 173, 174 f; 21, 52, 55 f; BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 S 15; BSGE 93, 119 = SozR 4-2400 § 22 Nr. 2, RdNr 35).
  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 3/83

    Freiwilliges Mitglied - Knappschaftliche Krankenversicherung - Beitragspflicht

  • SG Lüneburg, 20.02.2012 - S 14 R 14/12

    Anspruch eines Leiharbeitnehmer auf einen höheren Entgeltanspruch aufgrund des

  • BSG, 30.05.1967 - 3 RK 109/64

    Versicherungsfreiheit - Arbeitgebereigenschaft - Bayerische Sparkassen -

  • SG Osnabrück, 27.04.2006 - S 13 KR 181/02
  • BSG, 21.01.1969 - 3 RK 81/67
  • BSG, 06.10.1977 - 9 RV 54/76
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